Aktuelles

Mai 2019

Shell baut Vertrieb für GTL-Kraftstoff aus

Das Netzwerk für den von Shell entwickelten Kraftstoff GTL (Gas to Liquids) erweitert sich stetig. Das umweltschonende Produkt wird nun auch in der Region Magdeburg angeboten. Zudem rückt der süddeutsche Raum in den Fokus.

Für den Raum Magdeburg ist das Unternehmen Mundt zuständig. »Wir bieten GTL jetzt entlang der Autobahn A2 an, also bis in den Großraum Berlin, Braunschweig und Hannover«, sagt Vertriebsspezialist Thomas Wojtzyk. Somit können nun auch Schiffsführer auf der Elbe sowie im Elbe-Havel-Kanal und im östlichen Teil des Mittellandkanals den synthetischen und nahezu geruchsneutralen Kraftstoff beziehen. Dieser wird per Schiff oder alternativ über die Schiene in großen Kesselwagen zum Tanklager »MUT» nach Magdeburg transportiert. Von dort geht es per Lkw im Straßentransport weiter zu den Abnehmern.

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Quelle: Thomas Wägeler / Binnenschifffahrt 05, 2019

© Shell

Februar 2019

Neue Regelungen 2019

Heizung: Worauf Eigentümer dieses Jahr achten sollten

An die Heizung denken die meisten vor allem dann, wenn sie auf ihre Gas- oder Heizöl-Rechnung schauen. Gerade zu Jahresbeginn stehen neue Regelungen bei Steuern oder Versicherungen im Fokus der Aufmerksamkeit. Doch auch rund um die Heizung gibt es 2019 einiges zu beachten.

 

© IWO

Energieausweis checken

Viele Gebäude-Energieausweise müssen in diesem Jahr erneuert werden. Der Grund: Ein Energieausweis ist immer nur zehn Jahre lang gültig, und seit 2009 gilt die Energieausweispflicht für alle Bestandsgebäude, die vermietet oder verkauft werden. Bereits im vergangenen Jahr sind viele Energieausweise für Gebäude mit Baujahr vor 1966 abgelaufen, denn für diese Häuser wurde die Ausweispflicht bereits 2008 eingeführt. Ein guter Anlass also, sich mit der Effizienz der eigenen Immobilie zu beschäftigen, denn hier kann durch eine Heizungsmodernisierung oder eine energetische Sanierung der Gebäudehülle in vielen Fällen einiges an Energie gespart werden. Der Energieausweis gibt mit einer rot-gelb-grünen Farbskala Auskunft über die energetischen Kennwerte eines Gebäudes und ordnet sie einer von neun Effizienzklassen von A+ bis H zu. Damit macht der Ausweis den Energiebedarf eines Gebäudes vergleichbar. Er muss Kauf- und Mietinteressenten bei einer Immobilienbesichtigung vorgelegt werden.

 

Anpassung des Heizungslabels


Ab dem 26. September 2019 ändert sich die Skala des Heizungslabels für Neuanlagen. Die schlechtesten Effizienzklassen E bis G fallen dann weg. Dafür kommt am oberen Ende der Skala die Klasse A+++ hinzu. Für hocheffiziente Gas- und Öl-Brennwertgeräte, die eine nahezu vollständige Energieausnutzung haben, ändert sich nichts. Sie bekommen auch im angepassten Label ein A. In Kombination mit Solarthermie oder anderen erneuerbaren Energien kann sich die Effizienzklasse weiter verbessern, bis hin zu A++. Hierbei kommt dann das sogenannte Paket- oder Verbundlabel zum Einsatz. Das Label soll Kunden dabei helfen, die Effizienz verschiedener Heizgeräte zu vergleichen. Gelabelt werden zurzeit öl-, gas- und strombetriebene heizungstechnische Produkte, aber auch Wärmespeicher und Solarthermieanlagen. Das Heizungslabel trifft dabei jedoch keine Aussage zu den tatsächlichen Energiekosten. Darauf weist das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) ausdrücklich hin. Beim Vergleich unterschiedlicher Effizienzlabel von Haushaltsgeräten sind Rückschlüsse auf die tatsächlichen Energiekosten möglich, da diese alle mit Strom betrieben werden. Bei Heizgeräten funktioniert das nicht, da es unterschiedliche Energieträger mit unterschiedlichen Preisen gibt.

 

Austauschpflicht für alte Heizkessel


Heizkessel, die mehr als 30 Jahre auf dem Buckel haben, müssen unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Nun trifft es Heizkessel mit Baujahr vor 1989. Auskunft über das Kesselbaujahr gibt das Typenschild auf dem Heizgerät, das eventuell auch unter der Dämmschicht gegen Wärmeverluste des Kessels verborgen sein kann. Alternativ finden sich die Angaben im Schornsteinfegerprotokoll, der Rechnung der Anlage oder anderen Datenblättern. Doch nicht für alle Heizkessel ist nach 30 Betriebsjahren zwingend Schluss: Heizgeräte mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik dürfen weiterbetrieben werden. Auch wer sein Haus mit weniger als drei Wohneinheiten seit spätestens 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist auch von der Austauschpflicht ausgenommen. Aber auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Erneuerung der Heizung ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine Modernisierung in Erwägung zu ziehen. Als Faustregel gilt: Ist eine Heizung älter als 20 Jahre, lohnt sich der Austausch fast immer. Wie IWO-Untersuchungen zeigen, ist es dabei in der Regel am günstigsten, beim bestehenden Energieträger zu bleiben und die Gerätetechnik zu erneuern. Brennwertgeräte können den Brennstoffbedarf gegenüber alten Heizkesseln um bis zu 30 Prozent verringern.

Februar 2019

Energiekosten sparen in der kalten Jahreszeit

Heizung erneuern: Rund 1.000 Euro und mehr Zuschuss möglich

Hausbesitzer, die ihre Ölheizung modernisieren wollen, können dafür jetzt mit minimalem Aufwand hohe Zuschüsse in Anspruch nehmen. Dafür sorgt ein spezieller Fördermittel-Service im Rahmen der Aktion „Besser flüssig bleiben“. Experten übernehmen dabei die Suche nach Geldern aus staatlichen Fördertöpfen sowie die komplette Antragsstellung.

„Für Eigentümer, deren Haus über eine alte Ölheizung verfügt, ist die Modernisierung mit einem modernen Öl-Brennwertgerät zumeist der günstigste Einstieg in die Energiewende“, erklärt Annette Cronenberg vom Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO), das die Aktion gemeinsam mit zahlreichen Heizgeräteherstellern initiiert hat. „Brennwerttechnik ist hocheffizient und hilft dadurch, die Heizkosten zu senken. Der Verbrauch kann um bis zu 30 Prozent reduziert werden.“ Aus diesem Grund werde der Einbau von Öl-Brennwertheizungen auch finanziell gefördert. „Was viele Hausbesitzer abschreckt, ist jedoch der bürokratische Aufwand. Hier setzen wir mit unserem Fördermittel-Service an. Dieser Dienst ist kostenlos, wenn die Wahl auf ein Öl-Brennwertgerät eines der teilnehmenden Hersteller fällt.“

© IWO

Anruf genügt

Eins ist dabei besonders wichtig: Die Gelder müssen beantragt werden, bevor die Modernisierungsmaßnahme startet. Hausbesitzer wenden sich daher mit dem Angebot ihres Heizungsbauers für eine Öl-Brennwertheizung telefonisch an den Fördermittel-Service unter 06190 / 9263435. Die Experten beraten die Modernisierer individuell, um ihnen die maximale Fördersumme aus mehr als 2.000 Förderprogrammen zu sichern: Rund 1.000 Euro und mehr sind möglich. Ab diesem Moment geht alles automatisch und ohne Zutun des Hausbesitzers: Die Fördermittelexperten übernehmen kostenlos den gesamten Service einschließlich Antragstellung.

 

Investition in die Zukunft

Doch ist der Einbau einer neuen Ölheizung überhaupt noch zeitgemäß? IWO-Expertin Cronenberg hat da keine Bedenken: „Ein Öl-Brennwertgerät ist eine gute Investition in die Zukunft. Sie verringert den CO2-Ausstoß und lässt sich ideal mit regenerativen Energieerzeugern, wie zum Beispiel Solaranlagen, kombinieren. Die Mineralölbranche forscht zudem daran, dass langfristig auch das Heizöl selbst zunehmend erneuerbar wird. Neue Brennstoffe, wie zum Beispiel E-Fuels, werden in den heutigen Brennwertgeräten einsetzbar sein. So erhalten Ölheizungen eine klimaneutrale Perspektive." Mehr unter www.besser-fluessig-bleiben.de.

Februar 2019

Energiekosten im Langzeitvergleich betrachten

Preisvorteil liegt bei Ölheizern

Steigende Energiekosten – gerade im Wärmebereich nehmen die Meldungen zu dem Thema zu: Hausbesitzer und Mieter können meist nur wenig dagegen unternehmen. Effiziente Technik und geschicktes Heizen sparen zumindest einen Teil wieder ein. Dennoch sollten immer auch die Langzeitwerte betrachtet und verglichen werden – besonders, bevor über einen Wechsel des Energieträgers für die Heizung nachgedacht wird.

So ist zum Beispiel Heizöl im Langzeitvergleich günstiger als Erdgas, auch, wenn der Ölpreis in den vergangenen drei Jahren leicht angestiegen ist. 

 

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Besitzer von Ölheizungen haben in den vergangenen zehn Jahren unterm Strich weniger für ihren Brennstoff bezahlt als Gaskunden. Das zeigt eine Berechnung des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO), bei der die Summe der Brennstoffkosten verschiedener Heizenergien jeweils für den Zeitraum 2009 bis 2018 zusammengerechnet und miteinander verglichen wurde. Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl bzw. der entsprechenden Energiemenge anderer Energieträger sparten Hausbesitzer mit einer Ölheizung gegenüber Gaskunden etwa vier Prozent, gegenüber Fernwärmenutzern und Flüssiggasabnehmern sogar rund 16 Prozent Brennstoffkosten.

 

Langfristig zahlt sich eine Modernisierung aus


Und auch im Drei-Jahres-Vergleich schneiden ölbeheizte Haushalte gut ab: Im Schnitt haben sie pro Jahr für einen Verbrauch von 3.000 Litern 1.766 Euro bezahlt, Gaskunden lagen schon bei 2.037 Euro, Flüssiggas bei 1.961 Euro und Fernwärmekunden waren sogar erst mit 2.355 Euro dabei. Langfristig sparen jedoch vor allem hocheffiziente Heizungsanlagen Kosten ein: Für Ölheizer steht mit Öl-Brennwertgeräten eine moderne Technik zur Verfügung. Bei der Modernisierung werden im Vergleich zu älteren Ölheizungen bis zu 30 Prozent weniger Heizöl verbraucht. Für die Zukunft sind die Anlagen dann ebenfalls gerüstet: Sowohl die Kombination mit erneuerbaren Energien wie Solaranlagen als auch der Einsatz treibhausgasreduzierter Energieträger ist mit den Öl-Brennwertheizungen einfach möglich.

Weitere Informationen zum Thema Heizölpreis und Öl-Brennwerttechnik gibt es auf www.zukunftsheizen.de.

September 2018

1.000 Euro und mehr Zuschuss für Heizungsmodernisierung

Aktion „Besser flüssig bleiben"

Hausbesitzer, die sich für eine neue, effiziente Öl-Brennwertheizung entscheiden, können jetzt mit minimalem Aufwand maximale Zuschüsse erhalten. Das ermöglicht die Aktion „Besser flüssig bleiben", die das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) gemeinsam mit zahlreichen Heizgeräteherstellern initiiert hat. Die Suche nach Geldern aus staatlichen Fördertöpfen sowie die komplette Antragsstellung übernehmen Fördermittel-Experten – für den Hausbesitzer kostenlos und nach nur einem Anruf, wenn die Wahl auf ein Öl-Brennwertgerät eines teilnehmenden Herstellers fällt.

Eins ist besonders wichtig: Die Gelder müssen beantragt werden, bevor die Modernisierungsmaßnahme startet. Hausbesitzer wenden sich daher mit dem Angebot ihres Heizungsbauers für eine Öl-Brennwertheizung eines teilnehmenden Herstellers telefonisch an den Fördermittel-Service unter 06190 / 9263435. Die Experten beraten die Modernisierer individuell, um ihnen die maximale Fördersumme zu sichern: circa 1.000 Euro und mehr sind möglich. Ab dem Moment geht alles automatisch und ohne Kosten oder Zutun des Hausbesitzers: Die Fördermittelexperten übernehmen den gesamten Service einschließlich Antragstellung.

„Hausbesitzer, die auf Öl-Brennwerttechnik setzen, setzen auf die Zukunft. Ein neues Öl-Brennwertgerät spart erheblich an Heizölkosten, bis zu 30 Prozent und noch mehr in der Kombination mit Solarenergie. Und die Mineralölbranche arbeitet daran, dass in Zukunft auch das Heizöl selbst zunehmend erneuerbar wird und dadurch den CO2-Ausstoß weiter senkt", erklärt IWO-Experte Olaf Bergmann. Mehr unter www.besser-fluessig-bleiben.de.

© IWO

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