Informationen zur Entwicklung im Energiemarkt​

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas-, Strom- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen beschlossen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Elke Telch
Mundt Energie+Service

AKTUELL: Wichtige Informationen zu Energiepreisbremsen und Jahresabrechnungen

Um die Belastungen der Haushalte und der Industrie durch die stark gestiegenen Energiepreise zu senken, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beschlossen. Diese Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Für den Großteil des prognostizierten Jahresverbrauchs pro Netzentnahmestelle (80% bzw. 70%) wird der Preis pro Kilowattstunde Strom, Erdgas und Wärme auf einen festen Arbeitspreis (Referenzpreis) begrenzt. Der Staat übernimmt die Differenz, zu dem vom Energieversorger vertraglich vereinbarten Preis. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. 

Haushalte und Unternehmen, die nicht zu den Anspruchsberechtigten gehören oder deren vertragliche Preise unter den Referenzpreisen liegen, sind aktuell nicht betroffen.

Wir haben über die Wirkung der Preisbremsen für die Lieferstelle/n inklusive des individuellen Entlastungskontingentes in kWh sowie dem individuellen Entlastungsbetrag und den neuen Abschlägen im Februar 2023 informiert.

Für anstehende Jahresabrechnungen berücksichtigen wir die staatlichen Preisbremsen.

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