Hochwasserschutzgesetz verabschiedet

Anfang 2018 tritt das neue Hochwasserschutzgesetz in Kraft.

In Überschwemmungsgebieten dürfen Ölheizungen weiterbetrieben werden. Heizöltanks müssen hochwassersicher nachgerüstet werden.

"Wir können Hochwasser nicht verhindern, aber wir können uns besser davor wappnen“, so begründete Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Entscheidung für das zweite Hochwasserschutzgesetz (HWSG II), das am 5. Januar 2018 in Kraft tritt. Neben Regelungen zum beschleunigten Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen sieht das Gesetz auch Änderungen für die Heizöllagerung vor: Bestehende Heizölverbraucheranlagen (Heizöltanks) in Überschwemmungsgebieten müssen bis Ende 2022 oder bei einer wesentlichen Änderung hochwassersicher nachgerüstet werden. Neubauten in Überschwemmungsgebieten dürfen künftig nicht mehr mit einer Ölheizung ausgestattet werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn keine Alternativen zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Andreas Pieske
Mundt GmbH Magdeburg

Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die statistisch gesehen alle 100 Jahre von einem Hochwasser betroffen sind. Der entsprechende Wasserstand wird als Bemessungshochwasser „HQ100“ von den Behörden ausgewiesen. Sind Heizöltanks unterhalb des Wasserstands bei Hochwasser aufgestellt, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zum einen kann man mit baulichen Maßnahmen das Wasser von der Tankanlage fernhalten, das heißt: Die Aufstellräume müssen dicht gegen drückendes Wasser sein. Zum anderen können speziell zugelassene, besonders stabile Heizöltanks mit wasserfesten Verschlüssen beziehungsweise Dichtungen verwendet werden, die zudem gegen den Auftrieb durch anstehendes Wasser (Aufschwimmen) gesichert sind. Alle Installationsarbeiten und Nachrüstmaßnahmen zur Hochwassersicherheit von Heizöltanks dürfen nur durch einen Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz oder den Tankhersteller durchgeführt werden.

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema und den IWO-Flyer "Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten" zum Download.

Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsge­bieten | PDF

Modernisierung von Ölheizungen

In sogenannten Risikogebieten sind neue Heizölverbraucheranlagen weiterhin zulässig, sofern diese hochwassersicher errichtet werden. Bestehende Anlagen müssen hier bis Ende 2032 oder bei einer wesentlichen Änderung nachgerüstet werden. Eine Ausnahme gibt es auch hier nur, wenn die erforderlichen Maßnahmen für die Hausbesitzer wirtschaftlich nicht vertretbar sind.

„Bestehende Ölheizungen dürfen auch in Überschwemmungsgebieten weiterbetrieben werden. Und auch die Ölheizungserneuerung etwa mit Brennwerttechnik sowie der Einbau neuer Heizöltanks im Rahmen der Modernisierung bestehender Anlagen sind weiterhin zulässig“, stellt IWO-Geschäftsführer Adrian Willig klar. Wichtig in allen Fällen sei eine hochwassersichere Ausführung des Heizöltanks. Sollte diese noch nicht erfolgt sein, fordere der Gesetzgeber jetzt eine Nachrüstung innerhalb angemessener Fristen.

Hintergrund für diese Klarstellung sind Medienberichte, nach denen in Überschwemmungsgebieten neue Ölheizungen nicht mehr installiert werden dürften. Im HWG II ist allerdings nicht von Ölheizungen, sondern ausdrücklich von „Heizölverbraucheranlagen“ die Rede. Darunter sind nach AwSV im privaten Bereich nur die Lageranlagen zu verstehen. Somit ist ein Kesseltausch im Rahmen einer Heizungsmodernisierung von den Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes gar nicht betroffen. 

Für den Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Andreas Müller, ist jetzt sachkundige Akquise entscheidend: „In ausgewiesenen Hochwassergebieten ist es besonders wichtig, dass der SHK-Innungsbetrieb seine Kunden über die Möglichkeiten zur Modernisierung rund um das System Ölheizung aufklärt.“ Die Übergangsfristen seien so bemessen, dass die Entscheidung zur Modernisierung nicht kurzfristig getroffen werden muss.

Produktübersicht hochwassersichere Heizöltanks

An die Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten werden hohe Anforderungen gestellt. So muss sichergestellt sein, dass im Überschwemmungsfall kein Öl austreten kann. Das zweite Hochwasserschutzgesetz (HWG II) fordert deshalb auch eine hochwassersichere Ausführung der Heizöltanks. Die Fachzeitschrift "raffiniert" hat bei Tankherstellern nach geeigneten Lösungen für den Fall der oberirdischen Heizöllagerung in einem Überschwemmungsgebiet gefragt. Die folgende Markübersicht bietet eine Auswahl an derzeit angebotenen Lagerbehältern.* Der Fokus liegt dabei auf dem Einsatz in einem typischen Einfamilienhaus. Der neue Tank wird als Einzelbehälter oder als Batterie aufgestellt.

Marktübersicht | PDF*

 

*Die Übersicht bildet nicht das komplette Marktangebot ab. Alle Angaben zu den aufgeführten Produkten sind Herstellerangaben. IWO übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Angaben.

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