Aktuelles

März 2013

Heizöltank: Energiespeicher mit Zukunft

Wirtschaftlich und sicher

Heizöl ist nach wie vor ein beliebter Brennstoff in deutschen Haushalten. Denn es ermöglicht eine größere Unabhängigkeit im Gegensatz zu leitungsgebundenen Energien und lässt sich sicher lagern.

Bei Temperaturen jenseits des Gefrierpunkts laufen die Heizungen in deutschen Haushalten auf Hochtouren. Rund 5,8 Millionen davon werden mit Heizöl betrieben, was für deren Besitzer einige Vorteile mit sich bringt. Im Gegensatz zu leitungsgebundenen Energien fallen bei einer Ölheizung keine Grundgebühren an, weil der Brennstoff im eigenen Tank lagert. Das macht unabhängig und erhöht die Flexibilität beim Einkauf: Ist die Marktlage gerade günstig, lohnt sich eine große Bestellmenge, während Preisspitzen mit kleinen Käufen überbrückt werden können.

© Jochen Quast

Dieser Vorteil wird künftig sogar an Bedeutung gewinnen. Wird effiziente Öl-Brennwerttechnik mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie kombiniert, sinkt der Verbrauch. Außerdem verlängert sich der Zeitraum, bis eine Tankfüllung aufgebraucht ist. Wem ein großer Energievorrat nicht so wichtig ist, der kann im Zuge einer Heizungsmodernisierung auch einen kleineren Tank einbauen lassen, um Platz zu sparen.

Doppelte Sicherheit bei der Heizöllagerung

Ein fachgerecht installierter Heizöltank gewährleistet eine sichere Heizöllagerung. Dafür sorgen auch die in Deutschland geltenden Bestimmungen für den Gewässerschutz. Unterirdische Öltanks müssen beispielsweise immer doppelwandig und mit einer Lecküberwachung ausgestattet sein. Doppelwandige Lösungen gibt es auch für oberirdische Tanks. Dann entfällt die Notwendigkeit eines öldichten Auffangraums, der bei einwandigen Modellen vorgeschrieben ist. Bei Tanks mit mehr als 1.000 Litern Volumen ist außerdem ein sogenannter Grenzwertgeber Pflicht, der in Verbindung mit der Abfüllsicherung am Tankwagen vor einer Überfüllung des Tanks schützt. Dank dieser Sicherheitsvorkehrungen treten private Heizöltanks in der offiziellen Statistik zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen des Statistischen Bundesamtes so gut wie nicht in Erscheinung.

Regelmäßig durch einen Sachverständigen zu prüfen sind derzeit nur unterirdisch installierte Systeme, Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen sowie oberirdische Tanks, die mindestens 1.000 Liter fassen und sich in Wasserschutzgebieten befinden. Ob es zu einer Ausweitung der wiederkehrenden Prüfpflicht auf alle Öltanks kommt, ist offen. Zwar gibt es seitens der Bundesregierung entsprechende Pläne. Bislang besteht zwischen den federführenden Ministerien allerdings noch kein Konsens über den tatsächlichen Bedarf zusätzlicher Prüfungen, etwa bei oberirdischen Tanks mit über 1.000 Litern Fassungsvermögen.

Für das Gros der Hausbesitzer, die einen Kellertank betreiben, besteht aktuell keinerlei Handlungsbedarf. Weder müssen Vorbereitungen getroffen, noch Sachverständige zur Prüfung beauftragt werden. Unabhängig davon, ob es zu neuen Anforderungen kommt, sind Ölheizungsbesitzer auch heute schon für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich. Deshalb sollten Hauseigentümer ihren Heizöltank regelmäßig von einem Experten warten lassen.

März 2013

Energetische Sanierung eines Einfamilienhauses in Husum

Erst die Heizung, dann die Dämmung

Mit einer Modernisierung konnte ein Architekt aus Husum den Heizölbedarf seines Hauses deutlich senken. Bei der Modernisierung ist er schrittweise vorgegangen.

Architekten gehören von Berufs wegen zu den anspruchsvollsten Bauherren. Nicht nur optisch muss alles stimmen, sondern auch in Sachen Energieeffizienz. Doch während das äußere Erscheinungsbild eines guten Hauses über Jahrzehnte hinweg kaum an Attraktivität verliert, können in die Jahre gekommene Bauelemente und Gebäudetechnik nicht mehr mit Neuentwicklungen mithalten. Deshalb entschied sich Architekt Uwe Siemens für eine energetische Sanierung seines Wohnhauses, das inmitten einer von ihm entworfenen Flachdachsiedlung im schleswig-holsteinischen Husum steht.

© IWO

Im ersten Schritt ließ er 2007 das Heizsystem auf den neuesten Stand bringen. Die alte Ölheizung wurde durch ein Öl-Brennwertgerät ersetzt, was den Heizölverbrauch von rund 3.300 Litern jährlich auf nur noch 1.900 Liter reduzierte. Eine Solaranlage sorgte schon vorher für die Warmwasserbereitung.

Dank dieser Maßnahme lag der Heizölbedarf des 240 Quadratmeter großen Bungalows bereits in einem akzeptablen Bereich. Bei der Gebäudehülle sah Siemens aber weiteres Potenzial für Energieeinsparungen und beschloss, sein Haus in einem zweiten Sanierungsschritt auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 100 zu bringen. Da die Außenwände so konstruiert waren, dass sich zwischen Innenmauerwerk und Klinkerfassade eine Luftschicht befand, bot sich eine Einblasdämmung an. Über kleine Bohrlöcher wurde granulierte Steinwolle systematisch in die Zwischenräume gefüllt. Diese Schicht sorgt dafür, dass die Wärme im Haus bleibt. Auch beim Flachdach kam diese Form der Dämmung zum Einsatz.

Obwohl der Bau des Hauses 40 Jahre zurückliegt, hatte Uwe Siemens schon damals Wert auf die heute zeitgemäße Architektur mit hohem Glasanteil gelegt. Die großen, nach Süden ausgerichteten Fenster lassen nicht nur viel Licht ins Gebäude, sondern schaffen auch einen fließenden Übergang in den Garten. Allerdings verursachen alte Fenster bei einer solchen Bauweise hohe Wärmeverluste. Um diese zu minimieren, wurden die alten Fenster im Zuge der zweiten Sanierungsphase durch neue Elemente mit Dreifach-Wärmeschutzverglasungen ersetzt.

Neue Heizung vergleichsweise günstig

Der Nutzen dieser beiden Sanierungsschritte spiegelt sich in den Zahlen wieder. Die Erneuerung der Heizung schlug mit rund 7.200 Euro zu Buche und sorgte für eine Einsparung von rund 1.400 Litern Heizöl pro Jahr. Für die Kerndämmung und den Fenstertausch mussten rund 37.000 Euro investiert werden, wodurch der Heizölbedarf um weitere 800 Liter sank. Die Heizungserneuerung wies also ein deutlich günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf als die Verbesserung der Gebäudehülle und wurde daher folgerichtig zuerst umgesetzt.

Einen Teil der Sanierungskosten übernahm das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) im Rahmen seiner Aktion „Energie-Gewinner“, an welcher der Architekt teilnahm. Bei diesem Wettbewerb werden ausgewählte Sanierungsprojekte je nach Höhe der erzielten Energieeinsparung bezuschusst. Weitere Infos gibt es im Internet auf www.oelheizung.info/energiegewinner.

Februar 2013

Hauseigentümer aus Barsinghausen gewinnt Heizöl

Heizungs-
modernisierung zahlt sich dreifach aus

Mit einer neuen Heizung kann jeder Hausbesitzer nur gewinnen. Dreifach gewonnen hat allerdings Familie Oppermann aus Barsinghausen: Nicht nur, dass sie jetzt mit einem neuen Öl-Brennwertkessel dauerhaft Energie und damit auch reichlich Kosten spart – zusätzlich bekam die Familie noch insgesamt 850 Liter Heizöl geschenkt.

© Privat

Wenn der Winter in diesem Jahr auch etwas länger dauert, ist dass für Familie Oppermann aus Hohenbostel nicht so schlimm. Sie hatten sich im letzten Jahr eine neue Öl-Brennwertheizung einbauen lassen und damit ihren Heizölbedarf erheblich reduziert.

Die barsinghäuser Familie hat an der vom „Institut für Wärme und Oeltechnik“ (IWO) bundesweit initiierten Aktion „Deutschland macht Plus“ teilgenommen und erhielt dafür 350 Liter Heizöl Gratis als Prämie. Im Oktober besuchten sie dann den Stand von Mundt Energie + Service auf der infa-Messe in Hannover, nahmen an einem Preisausschreiben teil und sind nun glückliche Gewinner von weiteren 500 Liter Shell Premium-Heizöl.

Schon seit vielen Jahren bestellt Familie Oppermann ihr Heizöl bei dem Shell Markenpartner Mundt Energie + Service in der Osterstraße in Barsinghausen. „Wir sind mit der Heizöl-Qualität sehr zufrieden. Außerdem schätzen wir es, immer Ansprechpartner vor Ort zu haben,“ erklärt Heinz Oppermann. Am Dienstag erfolgte durch Tankwagenfahrer Torsten Waldmann dann die Heizöl-Auslieferung. Auch die Mitarbeiterinnen des Standorts Barsinghausen, Karin Kruse und Elke Telch freuen sich mit den langjährigen Kunden über den schönen Gewinn.

Die Aktion „Deutschland macht Plus“ läuft noch bis zum 31.12.2013. Alle Hausbesitzer haben auch weiterhin die Möglichkeit, einer der Prämien zu gewinnen. Wie das genau funktioniert erfahren interessierte Hausbesitzer ebenso bei Mundt Energie + Service in Barsinghausen unter (05105) 3013 oder im Internet unter www.mundt.de.

 

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Januar 2013

Unterschiedliche Fristen bei Ölheizungen

Besuch vom Schornsteinfeger

Wie oft muss der Schornsteinfeger die Ölheizung überprüfen? Je nach Alter der Anlage, installierter Technik und verwendetem Heizöl unterscheiden sich die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.

Egal ob Öl, Gas oder Holzpellets – wer heizt, bekommt regelmäßig Besuch vom Schornsteinfeger. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass in bestimmten Abständen die Heizungsanlage und Abgaswege überprüft sowie letztere gegebenenfalls gereinigt werden müssen. Wie oft der Handwerker vor der Tür steht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

© IWO

Eine Sicherheitsprüfung, wie sie in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt ist, wird entweder jährlich oder alle zwei Jahre durchgeführt. Welcher Zeitraum zutrifft, hängt von Technik und verwendeter Heizölsorte ab – das Alter der Anlage spielt keine Rolle. Mit einem Brennwertgerät und einem Tank, dessen Inhalt mindestens zur Hälfte aus schwefelarmem Heizöl besteht, genügt eine Prüfung alle zwei Jahre. Als Nachweis für den Tankinhalt dient die Heizölrechnung oder der Lieferschein. Wer noch einen Standard- oder Niedertemperaturkessel betreibt, muss zwei Bedingungen erfüllen, damit der Schornsteinfeger nur alle zwei Jahre zur Sicherheitsprüfung kommt: Die Anlage muss raumluftunabhängig und mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Trifft nur eines von beiden nicht zu, ist ein jährlicher Check notwendig.

Bei den Abständen zwischen jeder Emissionsmessung, bei der Staub- und Schadstoffausstoß ermittelt werden, ist nur das Alter der Heizungsanlage ausschlaggebend. Ist der Kessel älter als zwölf Jahre, ist alle zwei Jahre eine Kontrolle erforderlich. Für neuere Anlagen verlängert sich der Turnus auf drei Jahre – unabhängig davon, ob es sich beim Ölkessel um Brennwert-, Standard- oder Niedertemperaturtechnik handelt. Rechtsgrundlage für diese Messung ist die erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV).

Sicherheitsprüfung und Emissionsmessung zählen zu den nicht hoheitlichen Arbeiten, mit denen Hausbesitzer ab dem 1. Januar 2013 jeden qualifizierten Handwerker beauftragen können. Denn zu diesem Termin wird das Kehrmonopol teilweise aufgehoben. Eine Liste zugelassener Handwerker gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Eine einheitliche Frist gibt es bei der sogenannten Feuerstättenschau, bei welcher der Schornsteinfeger die Heizungsanlage auf etwaige Mängel und Verschleißerscheinungen überprüft. Sie muss ab 2013 zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden und dient vor allem dem Brandschutz. Zwischen den beiden Terminen müssen mindestens drei Jahre liegen und diese Tätigkeit darf weiterhin nur vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.

IWO, 2013

Dezember 2012

Rechte und Pflichten im neuen Schornsteinfegergesetz

Freie Auswahl und mehr Verantwortung

Der 1. Januar markiert nicht nur den Start ins neue Jahr, sondern in steter Regelmäßigkeit auch das Inkrafttreten neuer Gesetze. Oft sind es so viele, dass ein Teil von ihnen nicht bis zu den Verbrauchern vordringt. Ein Kandidat dafür ist das geänderte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Es betrifft nicht nur den Berufsstand, sondern unter anderem auch Ölheizungsbesitzer. Letztere können dank der neuen Regelung unter Umständen bares Geld sparen. Denn das Kehrmonopol wird teilweise aufgehoben – das ermöglicht Wettbewerb und günstigere Konditionen. Bislang besuchte nur der Bezirksschornsteinfegermeister die Haushalte, da keine Konkurrenz erlaubt war.

© IWO

Unterschieden wird künftig zwischen hoheitlichen und nicht hoheitlichen Arbeiten. Zu letzteren zählen die Schornsteinkehrung, die Abgaswegeüberprüfung und die Immissionsschutzmessung. Mit diesen Tätigkeiten dürfen Eigentümer künftig jeden qualifizierten Handwerker beauftragen, der über eine entsprechende Berechtigung verfügt. Da es keine einheitlichen Tarife mehr gibt, sondern jeder Betrieb selbst die Preise festlegt, lohnt sich das Einholen mehrerer Angebote. Eine vollständige Liste zugelassener Handwerker liefert das Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bei den hoheitlichen Tätigkeiten bleibt alles beim Alten – diese dürfen weiterhin nur vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Darunter fallen etwa die Abnahme neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Feuerstättenschau sowie die Führung und Kontrolle des Kehrbuchs. Die Gebühren für diese Arbeiten sind in der bundesweit gültigen Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt.

Die neue Regelung lässt Hausbesitzern allerdings nicht nur mehr Auswahlmöglichkeiten, sondern nimmt sie auch stärker in die Verantwortung. Künftig müssen sich Eigentümer selbst darum kümmern, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig kontrolliert wird. Dafür benötigen sie zunächst einen Feuerstättenbescheid, den der zuständige Bezirksschornsteinfeger ihnen bis Ende 2012 ausstellen muss. Darin ist aufgelistet, welche Feuerungsanlagen vorhanden sind und welche Aufgaben in welchem Zeitraum zu erledigen sind. Dieser Bescheid stellt die Arbeitsgrundlage für den gewünschten Handwerker dar. Handelt es sich nicht um den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, dokumentiert er die fachgerechte Durchführung der erforderlichen Tätigkeiten. Die Unterlagen muss der Hausbesitzer dann dem Bezirksschornsteinfeger als Nachweis schicken.

IWO, 2012
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