Verpflichtungserklärung zum Lieferantenkodex

 

1. Grundsätze & ISO 9001 Integration

Die Mundt-Unternehmensgruppe bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, rechtlich einwandfreien und nachhaltigen Unternehmensführung. Diese Werte erwarten wir uneingeschränkt auch von unseren Lieferanten, Dienstleistern und Vertriebspartnern (nachfolgend „Geschäftspartner“ genannt).

Als zertifiziertes Unternehmen nach DIN EN ISO 9001 im Bereich Commercial Fuels (Heizöl und DieselKraftstoffe) sowie Schmierstoffe ist die kompromisslose Produkt- und Servicequalität unserer Lieferkette elementarer Bestandteil unserer Marktpräsenz. Geschäftspartner verpflichten sich daher zur Einhaltung aller vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards sowie der jeweils geltenden nationalen Gesetze. Sie sichern zu, diese Anforderungen auch an ihre Nachunternehmer und Vorlieferanten entlang der gesamten Lieferkette weiterzugeben. 

 

2. Produktsicherheit, Logistik & Gefahrgut

Aufgrund unserer Geschäftstätigkeit im Umgang mit sensiblen Energieprodukten, Brennstoffen und chemischen Erzeugnissen gelten verschärfte operativen Sorgfaltspflichten:

  • Produktspezifikationen & Normen:
    Gelieferte Kraft- und Schmierstoffe müssen lückenlos den gesetzlichen, vertraglichen sowie DIN-Normen entsprechen. Abweichungen sind proaktiv anzuzeigen.
  • Gefahrgut & Transport: 
    Bei Transport, Umschlag und Lagerung sind sämtliche Vorschriften zum Gefahrgutrecht (ADR) und zur Transportsicherheit strikt einzuhalten. Das eingesetzte Fahr- und Logistikpersonal muss adäquat geschult sein.
  • Umweltschutz & Anlagensicherheit:
    Der Geschäftspartner stellt sicher, dass alle technischen Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, um Boden- oder Gewässerverunreinigungen sowie unzulässige Luftemissionen wirksam auszuschließen.

 

3. Integrität, Antikorruption & Außenwirtschaftsrecht

Jegliche Form von Korruption, Bestechung, Erpressung oder unlauteren Geschäftspraktiken ist strikt verboten. Entscheidungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Mundt dürfen ausschließlich auf sachlichen und wirtschaftlichen Kriterien basieren; persönliche Interessenkonflikte sind auszuschließen. 

  • Handelskontrollen & Geldwäscheprävention:
    Beim Handel mit strategischen Energie- und Schmierstoffprodukten fordert die MundtUnternehmensgruppe absolute Transparenz. Der Geschäftspartner garantiert die strikte Einhaltung aller Außenhandels-, Zoll- und Embargobestimmungen der EU, der UN sowie der USA. Umgehungsgeschäfte sind illegal. Zudem verpflichten sich unsere Partner zur lückenlosen Geldwäscheprävention und zur Offenlegung von Zahlungsströmen bei begründetem Verdacht. 
  • Wettbewerbsrecht:
    Absprachen mit Marktteilnehmern über Preise, Konditionen, Kapazitäten oder
    Gebietsaufteilungen verstoßen gegen das Kartellrecht und werden nicht toleriert. 

 

4. Umgang mit Beschäftigten & faire Arbeitsbedingungen

Wir verlangen von unseren Geschäftspartnern die Achtung der international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsnormen:

  • Arbeitssicherheit & Gesundheit:
    Bereitstellung eines sicheren und hygienischen Arbeitsumfeldes zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.
  • Vergütung & Arbeitszeiten:
    Einhaltung der nationalen Arbeitszeitgesetze sowie die lückenlose Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder geltender Tarife.
  • Illegale Beschäftigung:
    Effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
  • Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit:
    Striktes Verbot jeglicher Ausbeutung, Kinderarbeit (gemäß ILOKonventionen) oder unfreiwilliger Arbeit.
  • Diskriminierungsverbot:
    Gewährleistung von Chancengleichheit; Verbot von Benachteiligungen

 

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglichen geschäftlichen Daten, Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogenen Daten absolut vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung von Daten hat unter strikter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und gängiger Standards zur Informationssicherheit zu erfolgen. 

 

6. Überwachung der Einhaltung & Lieferantenmanagement

Die Einhaltung dieses Lieferantenkodex ist Bestandteil unserer Zusammenarbeit. Die MundtUnternehmensgruppe behält sich vor, die Einhaltung der hierin beschriebenen Grundsätze im Rahmen des Lieferantenmanagements (z. B. im Zuge von regulären Lieferantenaudits nach DIN EN ISO 9001) zu überprüfen. Festgestellte Verstöße können bei der Lieferantenbewertung berücksichtigt werden und gegebenenfalls zu geeigneten Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. 

 

7. Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren & Kündigung

Werden Risiken oder konkrete Verstöße gegen diesen Lieferantenkodex festgestellt, hat der Geschäftspartner die Mundt-Unternehmensgruppe unverzüglich schriftlich zu informieren sowie Gegenmaßnahmen zur Beendigung des Verstoßes einzuleiten.

  • Kündigungsrecht:
    Beruht ein schwerwiegender Verstoß auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Geschäftspartners, steht der betroffenen Mundt-Gesellschaft das Recht zur fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung zu. Der Partner stellt Mundt insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Sorgfaltspflichtverletzungen resultieren.
  • Meldewege:
    Zur Meldung von Verstößen (auch anonym) steht das digitale Personio-Whistleblowing-Portal zur Verfügung. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, seine Beschäftigten über diesen Meldeweg zu informieren: https://mundt.personiowhistleblowing.com/

 

 

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